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   BFH, 28.11.1962 - II 165/59   

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https://dejure.org/1962,11017
BFH, 28.11.1962 - II 165/59 (https://dejure.org/1962,11017)
BFH, Entscheidung vom 28.11.1962 - II 165/59 (https://dejure.org/1962,11017)
BFH, Entscheidung vom 28. November 1962 - II 165/59 (https://dejure.org/1962,11017)
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Wird zitiert von ... (6)

  • BFH, 12.05.1993 - XI R 58/92

    Stille Reserven - Betriebsaufspaltung

    Auch der Firmenwert des Besitzunternehmens geht infolge der Vermietung und Verpachtung dieser Wirtschaftsgüter nicht notwendigerweise auf das Betriebsunternehmen über (vgl. BFH-Urteile vom 28.November 1962 II 165/59, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1963, 170; vom 28.Juni 1989 I R 25/88, BFHE 158, 97, 100, BStBl II 1989, 982; ferner Brandenberg u.a., Jahrbuch der Fachanwälte für Steuerrecht 1990/1991, 235 ff.).
  • FG Düsseldorf, 11.08.2003 - 7 K 1200/02

    Übertragung; Betriebliche Wirtschaftsgüter; Beteiligungsidentische GmbH;

    Auch mit der Begründung einer Betriebsaufspaltung, bei der wesentliche Betriebsgrundlagen des Besitzunternehmens nur verpachtet werden, ist nicht notwendigerweise eine Übertragung des Geschäftswerts auf das Betriebsunternehmen verbunden (BFH Urt. vom 28. November 1962 II 165/59, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1963, 170; vom 28. Juni 1989 I R 25/88, BFHE 158, 97, BStBl II 1989, 982, unter 3.; vom 28. Juni 1989 I R 34/88, BFH/NV 1990, 264; vom 6. März 1991 X R 57/88, BFHE 164, 246, BStBl II 1991, 829; vgl. dazu Schmidt, aaO. § 15 Rz. 878; Tillmann, GmbHR 1989, 49; Schneeloch, Deutsches Steuerrecht --DStR-- 1991, 804, 805; Dehmer Betriebsaufspaltung Tz. 1018 f.).
  • BFH, 02.02.1972 - I R 96/70

    Teilwertabschreibung - Geschäftswert - Firmenwert - Geschäftswertbildende

    Da die Umstände (Komponenten), die den übernommenen Geschäftswert gebildet haben, für sich gesehen nach einiger Zeit an Bedeutung verlieren, ihre Wirkung sich in der Regel allmählich verflüchtigt (vgl. BFH-Urteil II 165/59 vom 28. November 1962, HFR 1963, 170), so daß diese Komponenten in ähnlicher Weise abnutzbar sind wie vergleichbare immaterielle Einzelwirtschaftsgüter, so kann das Gesetz mit der Anführung des "Geschäfts- oder Firmenwerts" in § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG in der Reihe der nichtabnutzbaren Wirtschaftsgüter den Geschäftswert nicht als den Inbegriff nur jener Faktoren gemeint haben.
  • BFH, 28.06.1989 - I R 25/88

    Kapitalverkehrsteuerbescheid - Selbständige Regelung - Eigenständige Sachverhalte

    Er wird dem Betriebsunternehmen nur nutzungsweise überlassen (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 28. November 1962 II 165/59, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung - HFR- 1963, 170).
  • BFH, 28.06.1989 - I R 34/88

    Pflicht des Ersterwerbers von Gesellschaftrechten an einer inländischen

    Er wird nur zur Nutzung überlassen (vgl. BFH-Urteil vom 28. November 1962 II 165/59, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1963, 170).
  • BFH, 28.06.1989 - I R 76/85
    NV: Werden die wesentlichen Betriebsgrundlagen der bisherigen Einzelfirma eines GmbH-Gesellschafters nur an die Gesellschaft verpachtet, bleibt der Geschäftswert der Einzelfirma im Vermögen des Inhabers der Einzelfirma (vgl. BFH-Urteil vom 28.11.1962 II 165/59).
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